Damit Sie mit Klarheit, Struktur und Sicherheit verkaufen
Ein Immobilienverkauf ist für viele Menschen eine der größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens.
Gleichzeitig ist es ein komplexer Prozess mit vielen Fallstricken.
Ob es um rechtliche Details, die richtige Preisstrategie oder die Kommunikation mit Interessenten geht –
schon kleine Versäumnisse können teure Konsequenzen haben.
Gerade bei Privatverkäufen passieren immer wieder dieselben Fehler –
aus Zeitdruck, Unsicherheit oder mangelnder Erfahrung.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die zehn häufigsten Stolperfallen
– und wie Sie diese mit Struktur und den richtigen Werkzeugen ganz einfach vermeiden können.
1. Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen
Wissen Sie ganz genau, welche Unterlagen und Dokumente Sie für den Verkauf einer Liegenschaft benötigen und was die einzelnen Begriffe bedeuten?
Ein häufiger Grund für verzögerte Verkaufsprozesse:
wichtige Dokumente fehlen, sind veraltet oder widersprüchlich.
Dazu zählen insbesondere:
- Grundbuchauszug
- Energieausweis
- Bauakt & Pläne
- Belastungsnachweise oder Förderverträge
Bei Eigentumswohnungen:
- Wohnungseigentumsvertrag
- Nutzwertgutachten
- Protokoll der letzten Versammlung
- Rücklagen
- Vorausschau
- Etc.
Ein Käufer möchte schnell und verlässlich entscheiden.
Wenn Unterlagen fehlen, entsteht Misstrauen – oder das Interesse geht ganz verloren.
Tipp: Mit Tools wie ARU myimmo lassen sich viele dieser Dokumente strukturiert vorbereiten
– inklusive Checklisten und Erklärungen.
2. Realistische Preisfindung – ein entscheidender Erfolgsfaktor
Eine der häufigsten Stolperfallen beim Immobilienverkauf ist eine unrealistische Preisvorstellung.
Viele Eigentümer:innen setzen den Angebotspreis zu hoch an – oft aus emotionaler Verbundenheit oder Unsicherheit.
Das Ergebnis: Interessent:innen bleiben aus, und der Verkaufsprozess verzögert sich unnötig.
Umgekehrt führt ein zu niedriger Preis zu finanziellen Verlusten.
Eine fundierte Preisfindung basiert auf vier wichtigen Säulen:
Regionale Vergleichswerte:
Hierbei werden abgeschlossene Kaufverträge ähnlicher Immobilien in Ihrer unmittelbaren Umgebung analysiert.
Daraus ergibt sich ein realistischer Mittelwert für Ihre Immobilie.Bewertungen zur Orientierung:
Verschiedene Bewertungsmethoden bieten unterschiedliche Genauigkeitsgrade. Für eine zuverlässige Einschätzung empfehlen wir die professionelle Immobilienbewertung von ARU Immobilien.
Unsere Experten berücksichtigen Lage, Ausstattung und Zustand detailliert – und geben Ihnen eine fundierte Vorstellung vom aktuellen Marktwert.Individuelle Sachwertanalyse:
Bei einer detaillierten Sachwertbewertung werden Besonderheiten wie Modernisierungen, Ausstattungsdetails
oder Grundstücksgrößen exakt berücksichtigt, um den marktgerechten Wert Ihrer Immobilie zu definieren.- Ertragswertverfahren bei Renditeobjekten:
Diese Methode ist besonders relevant bei vermieteten Immobilien, Zinshäusern oder anderen Renditeobjekten.
Dabei wird der Wert der Immobilie auf Basis der nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen berechnet – abzüglich Bewirtschaftungskosten und unter Berücksichtigung eines marktüblichen Kapitalisierungszinssatzes.
So erhalten Sie eine realistische Einschätzung des langfristigen Investitionswertes.
- Ertragswertverfahren bei Renditeobjekten:
Ein realistischer Startpreis entscheidet oft über die Schnelligkeit und den Erfolg des Verkaufs.
Er stärkt Ihre Position bei Preisverhandlungen und wirkt sich positiv auf die Nachfrage aus.
Tipp: Aus Erfahrung zeigt sich: Wer an der Bewertung spart, verliert häufig ein Vielfaches. Eine professionelle Bewertung ist eine Investition, die sich auszahlt.
Da die meisten Käufer:innen eine Finanzierung benötigen, fordert die Bank spätestens beim Kreditentscheid ein belastbares Wertgutachten.
Wenn Sie den Preis bereits vor dem Inserieren professionell festlegen, behalten Sie die volle Kontrolle über den Verkaufsprozess.
Eine professionelle Immobilienbewertung bietet eine solide Basis für Kaufpreisverhandlungen.
Lassen Sie jetzt den Wert Ihrer Immobilie professionell ermitteln – für einen erfolgreichen Verkaufsstart:
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3. Kein Energieausweis im Inserat
In Österreich ist der Energieausweis seit 1.12.2012 gesetzlich vorgeschrieben –
und muss bereits im Inserat enthalten sein.
Konkret: der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE).
Fehlt diese Angabe, drohen:
- Verwaltungsstrafen bis 1.450 €
- rechtliche Probleme bei Vertragsabschluss
- Vertrauensverlust bei Interessenten
Auch Mieter oder Käufer haben ein recht auf die Aushändigung eines Energieausweises und können bei verspäteter Angabe eine Mietzins- oder Kaufpreisreduktion verlangen.
Tipp: Der Energieausweis muss nicht teuer sein –
aber frühzeitig organisiert werden. ARU myimmo erinnert Sie automatisch daran.
Sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Energieausweis und vermeiden Sie Risiken:
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4. Schlechte Fotos und unvollständige Exposés
Der erste Eindruck entscheidet – und der entsteht heute fast immer online.
Schlechte Handyfotos, dunkle Räume oder verwackelte Aufnahmen
vermitteln den Eindruck von Nachlässigkeit.
Fehlen dann auch noch Grundrisse oder Angaben zur Ausstattung,
wird das Inserat schnell weggeklickt.
Besser:
- Helle, scharfe, gut komponierte Bilder
- Aufgeräumte, saubere Räume
- Gut strukturierte Exposé-Texte mit allen relevanten Daten
- Optional: 360°-Rundgänge oder Drohnenaufnahmen für besondere Objekte
Tools wie ARU myimmo erstellen automatisch ein professionelles Exposé –
kombiniert aus Bildern, Beschreibung und Energiekennzahlen.
Des Weiteren haben Sie über ARU myimmo die Möglichkeit, einen Drohnenflug, professionelle Fotos oder sogar einen virtuellen Rundgang zu buchen.
Setzen Sie Ihre Immobilie perfekt in Szene – mit Drohnenaufnahmen, Profi-Fotos oder einem 3D-Rundgang:
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5. Unzureichende Bonitätsprüfung der Käufer
Ein Interessent wirkt sympathisch – aber kann er oder sie den Kauf auch wirklich finanzieren?
Viele Verkäufer scheuen unangenehme Fragen oder vertrauen auf vage Zusicherungen.
Das Risiko:
- Rücktritt kurz vor dem Notartermin
- Geplatzte Finanzierung
- Wochen oder Monate verlorener Verkaufszeit
So sichern Sie sich ab:
- Verlangen Sie eine Finanzierungsbestätigung der Bank
- Vereinbaren Sie einen Finanzierungsnachweis als Bedingung im Kaufvertrag
Tipp: Wer gut vorbereitet ist, kann diese Fragen souverän und professionell stellen. Die Finanzexperten von ARU myimmo können bei Bedarf eine Ersteinschätzung innerhalb weniger Tage durchführen.
Lassen Sie die Finanzierbarkeit Ihrer Immobilie professionell prüfen:
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6. Umfangreiches Marketing – der Schlüssel zum erfolgreichen Verkauf
Ein häufiger Denkfehler beim Immobilienverkauf lautet:
"Meine Immobilie ist so schön – die wird sich bestimmt von selbst verkaufen."
Natürlich besitzen Sie eine attraktive Immobilie!
Aber: Wie sollen potenzielle Käufer davon erfahren – insbesondere, wenn sie aus einer anderen Region oder sogar aus dem Ausland kommen?
Entscheidend für den Verkaufserfolg ist nicht allein die Qualität der Immobilie,
sondern vor allem die Reichweite und Professionalität der Vermarktung.
Viele private Verkäufer veröffentlichen ihr Inserat auf nur einem Immobilienportal.
Was dabei oft übersehen wird: Mit nur einer Plattform erreichen Sie im besten Fall etwa 25 bis 30 Prozent der potenziellen Interessenten am freien Markt.
Zudem stellt sich die Frage: Welches Portal ist überhaupt das richtige? Einen detaillierten Vergleich der wichtigsten Immobilienportale finden Sie hier.
Jede Zielgruppe nutzt unterschiedliche Kanäle:
- Manche suchen gezielt auf großen Immobilienportalen,
- andere bevorzugen spezialisierte Plattformen oder regionale Anbieter,
- ältere Käufer informieren sich über klassische Medien wie den Standard oder Kurier,
- während die jüngere Generation zunehmend auf Social Media unterwegs ist.
Für einen erfolgreichen Verkauf – und vor allem, um einen guten Preis zu erzielen – ist es entscheidend, auf möglichst vielen Kanälen gleichzeitig sichtbar zu sein.
Die Lösung:
Mit ARU myimmo können Sie Ihr Inserat automatisch auf über 20 Immobilienportalen gleichzeitig veröffentlichen.
So erhöhen Sie Ihre Reichweite erheblich – und überlassen bei dieser wichtigen Transaktion nichts dem Zufall.
Maximieren Sie Ihre Sichtbarkeit: Inserieren Sie jetzt auf über 20 Portalen mit nur einem Klick – dank ARU myimmo:
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Fazit: Je breiter Ihre Immobilie vermarktet wird, desto schneller finden Sie passende Käufer – und desto besser können Sie Ihren Verkaufspreis durchsetzen.
7. Mangelhafte Kommunikation mit Interessent
Zu spät antworten, unklare Aussagen, widersprüchliche Informationen –
all das kann potenzielle Käufer abschrecken.
Vor allem bei hoher Nachfrage ist die Reaktionszeit entscheidend.
Fehlerquellen:
- Keine einheitliche Kontaktadresse
- Kein Plan für Besichtigungen
- Unklarheiten bei Preis oder Verfügbarkeit
Lösung:
- Klare Abläufe und feste Zeitfenster für Rückmeldungen
- Alle Angaben im Exposé gebündelt
- Möglichst verbindlich kommunizieren – aber keine falschen Versprechen machen
Mit einer Plattform wie ARU myimmo behalten Sie den Überblick –
und präsentieren sich durchgängig professionell.
8. Übergabe der Immobilie – mögliche Stolperfallen vermeiden
Die Übergabe ist einer der wichtigsten Schritte beim Immobilienverkauf und Teil einer vollständigen Verkaufs-Checkliste.
Typische Probleme entstehen häufig durch fehlende oder ungenaue Absprachen.
Häufige Streitpunkte sind:
- Unstimmigkeiten über Zählerstände
- Diskussionen über die Anzahl der übergebenen Schlüssel
- Missverständnisse zum tatsächlichen Zustand der Immobilie
- Uneinigkeit über Inventar oder verbleibende Ausstattung
- Unklare Regelungen zu Betriebskosten, Versicherungen oder Nutzungsrechten
- Fragen zur Funktionalität von Heizung, Strom- und Wasserleitungen
- Diskussionen über den Pflegezustand von Gartenflächen (z. B. Rasenpflege)
Was auf den ersten Blick nach Kleinigkeiten aussieht, kann später zu erheblichen Problemen führen.
Typische Aussagen wie: „Das habe ich anders besichtigt“ oder „Das war nicht Teil des Verkaufs“ sind keine Seltenheit.
Die Lösung:
Ein ausführliches Übergabeprotokoll, das gemeinsam mit dem Käufer erstellt und unterschrieben wird.
Es sollte folgende Punkte enthalten:
- Aktuelle Zählerstände (Strom, Wasser, Gas, Fernwärme)
- Zustand von Böden, Fenstern, Türen und Leitungen
- Übernommene Ausstattung (z. B. Küche, Einbaumöbel, Geräte)
- Anzahl der übergebenen Schlüssel
- Vereinbarter Zustand der Immobilie (z. B. "wie besichtigt" oder "besenrein")
- Klarer Stichtag für Betriebskosten, Versicherungen und Gefahrenübergang
Tipp: Wir empfehlen nicht nur einen sorgfältigen Unterlagen-Check vor Verkaufsstart,
sondern auch, während der Verkaufsverhandlungen einen Immobilienexperten kurz zu konsultieren.
Ein erfahrener Experte kennt die kritischen Punkte genau und kann helfen, spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Ein kleines Investment in professionelle Unterstützung kann hier viel Geld und Ärger ersparen –
und sorgt für eine reibungslose, rechtssichere Übergabe.
9. Offene C-Blatt-Belastungen – Übernahme durch den Käufer
Viele Immobilienverkäufer und -käufer übersehen, dass eine verbleibende Dienstbarkeit, Reallast oder ein Baurecht im C-Blatt nicht nur juristisch relevant ist, sondern auch steuerliche Auswirkungen haben kann.
Problem:
Ist im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer die Belastung übernimmt (z. B. eine Reallast von 30 000 €),
wird dieser Betrag dem Kaufpreis hinzugerechnet und erhöht die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer (GrESt).
Gleichzeitig führt der höhere Kaufpreis beim Verkäufer zu einem höheren Veräußerungserlös, der der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) unterliegt.
Folge:
- Für den Käufer: GrESt-Basis = Kaufpreis + Kapitalwert der Last → höhere GrESt (3,5 %).
- Für den Verkäufer: Veräußerungserlös steigt um den übernommenen Lastwert – damit höherer Gewinn und höhere ImmoESt.
- Verzögerungen bei Bank und Notar, bis die genaue Höhe und Übernahme im Grundbuch ersichtlich ist.
Etwailige Belastungen im C-Blatt vor allem Dienstbarkeiten wie Wegerechte und Wohnrechte etc. können zu erheblichen Problemen bei einer Immobilientransaktion führen. Daher unsere Empfehlung: Lassen Sie bereits vor dem ersten inserieren ihre Unterlagen von einem Immobilienexperten checken, um Probleme vorzubeugen.
10. Steuerliche Auswirkungen bei einer Immobilientransaktion in Österreich
Der Verkauf oder Kauf einer Immobilie ist nicht nur eine rechtliche und wirtschaftliche, sondern auch eine steuerliche Angelegenheit. Sowohl Käufer:innen als auch Verkäufer:innen sollten die wichtigsten steuerlichen Auswirkungen kennen, um unangenehme Überraschungen – etwa in Form von Nachzahlungen oder unnötig hohen Abgaben – zu vermeiden.
Grunderwerbsteuer (GrESt)
Die Grunderwerbsteuer ist vom Käufer zu zahlen. Sie beträgt in der Regel 3,5 % des Kaufpreises – inklusive übernommener Belastungen wie Dienstbarkeiten oder Reallasten. Wird etwa eine im Grundbuch eingetragene Reallast vom Käufer übernommen, so zählt deren kapitalisierter Wert zur Bemessungsgrundlage der GrESt.
Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 500 000 € und einer übernommenen Last im Wert von 30 000 € ergibt sich eine GrESt-Basis von 530 000 €, was zu einer Steuerbelastung von 18 550 € führt.
Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
Der Verkäufer muss auf den Veräußerungsgewinn eine pauschale Immobilienertragsteuer von 30 % zahlen. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den Anschaffungskosten (inkl. nachträglicher Kosten wie etwa Sanierungen oder Löschgebühren). Auch übernommene Belastungen durch den Käufer erhöhen den Veräußerungserlös – und damit die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage.
Wird hingegen eine Belastung (z. B. ein Wohnrecht oder eine Dienstbarkeit) vom Verkäufer gelöscht, bevor der Verkauf stattfindet, können die Löschungskosten als nachträgliche Anschaffungskosten steuermindernd angesetzt werden – vorausgesetzt, sie werden korrekt dokumentiert und zeitgerecht gemeldet. Es gibt auch gesetzliche Ausnahmen und Sonderregelungen zur Immobilienertragssteuer betreffend Grundstücke und Altvermögen.
Grundbuch-Eintragungsgebühr
Diese Gebühr betrifft den Käufer und beträgt 1,1 % des Kaufpreises für die Eintragung des Eigentumsrechts. Für selbst genutzte Wohnimmobilien kann bei einem Kaufpreis bis 500 000 € eine Gebührenbefreiung beantragt werden – darüber hinaus entfällt diese Erleichterung.
Umsatzsteuer (USt)
In den meisten Fällen fällt beim privaten Immobilienverkauf keine Umsatzsteuer an. Eine Ausnahme besteht bei Erstverkäufen von neuen Gebäuden, wenn optiert wurde, Verkäufen durch Bauträger oder bei Verkäufen, bei denen zur Umsatzsteuerpflicht optiert wurde (etwa bei Geschäftsliegenschaften). Dann kann 20 % USt zusätzlich zum Netto-Kaufpreis anfallen.
Fazit:
Eine Immobilienübertragung könnte in Österreich mehrere steuerliche Folgen nach sich ziehen – und viele Stolperfallen lauern in den Details. Besonders kritisch sind Belastungen im C-Blatt, deren steuerlicher Effekt oft unterschätzt wird: Ob sie übernommen oder gelöscht werden, hat direkte Auswirkungen auf GrESt und ImmoESt. Wer gut dokumentiert, klar vertraglich regelt und steuerlich rechtzeitig meldet, kann mehrere tausend Euro sparen – und rechtlich wie steuerlich auf der sicheren Seite stehen.
Gesamtfazit – Mit Klarheit und Struktur sicher verkaufen
Ein Immobilienverkauf ist kein Alltagsthema –
und genau deshalb passieren oft dieselben Fehler.
Ob fehlende Unterlagen, ein unrealistischer Preis oder Unsicherheiten beim Vertrag:
Jeder dieser Punkte kann den Verkaufsprozess verzögern,
Käufer abschrecken oder im schlimmsten Fall finanzielle Verluste verursachen.
Doch das muss nicht sein.
Wer sich bewusst vorbereitet, typische Stolperfallen kennt
und die richtigen Werkzeuge nutzt,
kann seine Immobilie auch als Privatperson erfolgreich verkaufen –
professionell, strukturiert und rechtssicher.
ARU myimmo bietet Ihnen dabei genau die Unterstützung,
die in kritischen Momenten den Unterschied macht:
- Checklisten & Vorlagen
- Digitale Inseratssteuerung
- Exposé-Erstellung & Bewertung
- Überblick statt Papierchaos
Denn ein guter Verkauf beginnt nicht mit einem Inserat –
sondern mit Klarheit.
Und die ist planbar.
Starten Sie jetzt strukturiert und erfolgreich mit ARU myimmo:
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu typischen Fehlern beim Immobilienverkauf
Welcher Fehler verursacht erfahrungsgemäß die höchsten Kosten?
Meist ist es eine falsche Preisvorstellung – zu hoch aus Emotionalität oder zu niedrig aus Unsicherheit. Beides bremst den Verkauf: Entweder steht das Objekt lange am Markt, oder Sie verlieren Geld, weil Sie unter Wert verkaufen.
Muss der Energieausweis wirklich schon im Inserat stehen?
Ja. In Österreich sind der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) gesetzlich Pflichtangaben. Fehlen sie, drohen Strafen bis 1.450 € – und Käufer können eine Kaufpreisminderung verlangen.
Darf ich den Kaufvertrag selbst verfassen?
Ein Notar oder Immobilienanwalt stellt sicher, dass Auflassungsvormerkung, Gewährleistung, Übergabemodalitäten & Co. rechtssicher geregelt sind. Fehler können hier schnell fünfstellige Nachkosten verursachen.
Wie überprüfe ich die Zahlungsfähigkeit des Käufers?
Verlangen Sie eine Finanzierungsbestätigung der Bank. So schaffen Sie Klarheit, ohne Misstrauen zu erzeugen.
Welche Unterlagen werden am häufigsten vergessen?
Neben Grundbuchauszug und Energieausweis fehlen oft Bauakt-Pläne, Belastungsnachweise, bei Wohnungen zudem Nutzwertgutachten und Rücklagenstandsmeldungen. Fehlende Dokumente verzögern den Verkauf und schaffen Misstrauen.
Wie erziele ich maximale Reichweite ohne Makler?
Inserieren Sie gleichzeitig auf mehreren Plattformen, schalten Sie Social-Media-Ads und nutzen Sie professionelle Exposés. ARU myimmo übernimmt den Multi-Portal-Upload automatisch und stellt ein vollständiges Exposé bereit – ohne Maklerprovision.
Was bringt mir ein digitales Tool wie ARU myimmo konkret?
Sie vermeiden typische Fehler „by design“:
- Erinnerungen an Pflichtangaben und Dokumente
- Automatisches Exposé mit Energiekennzahlen
- Upload auf über 20 Portalen
- Zentrale Kommunikation & Bonitäts-Checklisten
Kurz: Sie behalten den Überblick und sparen Zeit, Geld und Nerven – ganz ohne klassischen Makler.
Quellen & rechtliche Hinweise
- oesterreich.gv.at – Rechtsgrundlagen rund um Immobilienverkauf, Energieausweis & Grundbuch
- WKO.at – Immobilienrecht – Information zu Pflichten und Gebühren beim Verkauf
- Justiz.gv.at – Informationen zu Kaufverträgen, Grundbuchseinträgen, Auflassungsvormerkungen
- Eigene Erfahrungswerte & Praxiserkenntnisse aus dem ARU Immobiliennetzwerk
Dieser Blogartikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen zusammengestellt.